Update für den Schulbetrieb ab dem 31.05.2021

 

Informationen für den Schulbetrieb ab dem 31.05.2021

aktueller Musterhygieneplan

 

Update für den Schulbetrieb ab dem 19.04.2021

 

Informationen für den Schulbetrieb ab dem 19.04.2021

 

Update 03.03.2021

 

Informationen zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ab dem 08.03.2021

Informationen zu den Coronatests am GaK

 

Update 22.02.2021

 

aktueller Musterhygieneplan

 

Update 18.02.2021

Der Präsenzunterricht an weiterführenden Schulen im Saarland wird aufgrund des Pandemiegeschehens weiterhin ausgesetzt. Statt dessen werden die Schüler und Schülerinnen wie bisher im begleiteten Lernen von zuhause unterrichtet. Nach wie vor hält die Schule eine Notbetreuung für die Klassenstufen 5 und 6 und in Ausnahmefällen auch für weitere Jahrgänge der Mittelstufe vor. Sollten Sie dieses Angebot für Ihr Kind in Anspruch nehmen, so bitten wir um vorherige Anmeldung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beteiligung an dem Online-Lernangebot der Schule für alle Schüler und Schülerinnen verpflichtend ist.

Geplant ist, dass im März auch die Schüler und Schülerinnen der weiterführenden Schulen im Wechsel wieder in der Schule unterrichtet werden können.Über die organisatorischen Rahmenbedingungen werden Sie rechtzeitig über die Klassenleitungen informiert.

Update 02.02.2021

 

Elternschreiben: Weiterführende Schulen

 

Update 20.01.2021

 

Elternbrief: Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld wegen Betreuung des Kindes

 

Update 20.01.2021

Aus Gründen des Infektionsschutzes im Rahmen des pandemiebedingten Schulbetriebs ist die übliche Ausgabe der Zeugnisse für das erste Schulhalbjahr am 29.01.2021 für alle Schülerinnen und Schüler, die das pädagogische Angebot der Schule nicht wahrnehmen bzw. in den Präsenzunterricht nicht eingebunden sind, nicht möglich. Das Originalzeugnis wir daher postalisch versandt.

 

Update 11.01.2021

 

Elternbrief zum Schulbetrieb ab dem 11.01.2021

 

Update 15.12.2020

 

Elterninformation zu den Rahmenvorgaben zum Schulbetrieb vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtige,

das laufende Schuljahr ist besonders durch die Corona-Pandemie stark geprägt. Die Schulen haben in den letzten Wochen und Monaten hervorragende Arbeit geleistet und alles dafür getan, dass der Präsenzunterricht stattfinden kann, um das Recht auf Bildung bestmöglich zu verwirklichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten. Es ist davon auszugehen, dass es an den Feiertagen und zum Jahreswechsel vermehrt zu Treffen und daher zu einem weiteren dramatischen Anstieg von Infektionen kommen kann.

Am 13.12.2020 haben die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin  verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen mit Einschränkungen im öffentlichen und gesellschaftlichen Leben beschlossen. Dabei sollen auch die Schulen ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zur Eindämmung der Corona-Pandemie gerecht werden und den Schulbetrieb und somit die sozialen Kontakte soweit wie möglich reduzieren.

Für die saarländischen Schulen gelten dabei die folgenden Rahmenvorgaben:

Ab Mittwoch, dem 16.12.2020  wird die Präsenzpflicht an der Schule für alle Klassen und Kurse bis zum 10.01.2021 ausgesetzt. Das heißt, es findet für alle Schülerinnen und Schüler in der Regel kein Unterricht an der Schule sondern ein „Lernen von zuhause“ statt.

Für einzelne Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird an den jeweiligen Schulstandorten am Vormittag ein angepasstes pädagogisches Angebot in  Präsenzform vorgehalten. Dies ist im begründeten Einzelfall auch für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 möglich. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, ihr Kind zuhause zu betreuen oder kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, der das Lernen von zuhause ermöglicht, können Sie ihr Kind bis spätestens Dienstag, den 15.12.2020 hierfür in der Schule anmelden.

Das FGTS Angebot besteht für die in der FGTS angemeldeten Schülerinnen und Schüler im bisherigen Umfang fort. Die Ferienbetreuung im Rahmen der Freiwilligen Ganztagsschule wird, sofern sie ohnehin im Schuljahresplan vom 21. bis 23.12.2020 vorgesehen war, wie geplant durchgeführt. Eine Rückmeldung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an der FGTS und an der Ferienbetreuung soll bis zum 15.12.2020 erfolgen.

Im Präsenzangebot der Schule besteht für alle Schülerinnen und Schüler für die gesamte Verweildauer eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wo kein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

Grundsätzlich gilt für die Schülerinnen und Schüler im „Lernen von zuhause“ die Schulpflicht. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler während des letzten Präsenzunterrichts am 14. und 15.12.2020 Lernmaterialien für das häusliche Lernen erhalten. Die Lernmaterialien im „Lernen von zuhause“ sollen sich für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auf die Kernfächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und die naturwissenschaftlichen und gesellschaftlichen Fächer konzentrieren.. Im „Lernen von zuhause“ für die Sekundarstufe II orientieren sich die Lernmaterialien grundsätzlich nach dem Kurssystem gemäß der Stundentafel mit Schwerpunkt auf die Prüfungsvorbereitung. Ein vertiefendes Üben für die Abschlussprüfung mit Rückmeldungen durch die jeweiligen Lehrkräfte sollte im Fokus stehen.

Wichtig ist, dass das „Lernen von zuhause“ durch die Lehrkräfte begleitet wird und die Erreichbarkeit der Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist.

Zu erarbeitende neue Lerninhalte können nur nach angemessener Aufbereitung während des Präsenzunterrichts vor Ort ggf. Gegenstand einer Leistungsbewertung sein. Von bereits geplanten schriftlichen Arbeiten zwischen dem 16.12.2020 und dem 10.01.2021 wird abgesehen. Leistungsnachweise werden gegebenenfalls verschoben.

Gesonderte Regelungen zu den Abschlussprüfungen in diesem Schuljahr – insbesondere zur Verschiebung der Abiturprüfungen – geht den Schulen diese Woche noch zu.

Der Einsatz digitaler Medien zur aktiven Lernbegleitung ist gerade für die Abschlussklassen bzw. Abschlusskurse dringend empfohlen.

Je nachdem wie sich das Infektionsgeschehen in den nächsten Wochen verändert, werden die Vorgaben für den Schulbetrieb angepasst. Selbstverständlich werden wir Sie so früh wie möglich im neuen Jahr über die weiteren Vorgaben für den Schulbetrieb ab dem 11.01.2021 informieren.

 

Mit den besten Grüßen und vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien dennoch frohe Feiertage und ein gutes neues Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Sigrid Maschlanka, Schulleiterin

 

LPM Flyer zur Beratungshotline

 

Bitte beachten Sie außerdem das angefügte Elternschreiben des Ministeriums für Bildung und Kultur.

Elternschreiben für den Schulbetrieb ab 16.12.2020 bis zum 10.01.2021

Elternschreiben Arabisch

Elternschreiben Bulgarisch

Elternschreiben Englisch

Elternschreiben Französisch

Elternschreiben Italienisch

Elternschreiben Rumänisch

Elternschreiben Russisch

Elternschreiben Türkisch

 

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Dienstag, dem 17.11. gilt ein neuer Musterhygieneplan. Viele Aspekte der bereits bekannten Hygienemaßnahmen haben nach wie vor Bestand. In dem vorliegenden Schreiben möchte ich darüber hinaus über die für Sie und Euch relevanten Änderungen informieren:

AHA + L-Prinzipien des Infektionsschutzes

  • Grundsätzlich gilt für alle Klassenstufen eine Maskenpflicht im Schulgebäude und im Klassenraum auch während des Unterrichts. Dies gilt auch für den Sportunterricht.
  • In den Umkleideräumen muss die MNB ebenfalls getragen werden.
  • Es ist wichtig, dass die Schüler*innen mehrere Ersatz-MNB mitbringen, damit bei Durchfeuchtung ein Wechseln der MNB möglich ist.
  • Auf dem Pausenhof kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Hier ist auf einen Mindestabstand von 1,50m zu achten.
  • Wo immer es im Schulgebäude möglich ist, soll generell auf einen Mindestabstand von 1,5 m geachtet werden, u.a. in den Fluren, Treppenhäusern, beim Pausenverkauf und im Sanitärbereich. Daher ist dasWegekonzept ist strikt einzuhalten und den Hinweisen auf den Schildern im Schulgebäude Folge zu leisten..
  • Im Klassenraum muss alle 20-25 Minuten eine Stoßlüftung erfolgen.
  • Beim Betreten der Schule und in regelmäßigen Abständen müssen die Hände gewaschen und gegebenenfalls desinfiziert werden.
  • Husten- und Niesetikette sind unbedingt einzuhalten.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute von Mund, Augen und Nase, berühren.
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen.
  • Bei möglichen Symptomen einer Erkrankung mit Covid 19 ist von einem Schulbesuch abzusehen (vgl.Schnupfenpapier). Dazu gehören:
      • Infekt mit schwachen Symptomen (z. B. leichter Schnupfen, Halskratzen, leichter bzw. gelegentlicher Husten, Räuspern), die nicht auf eine bereits bekannte und häufiger auftretende chronische Erkrankung (wie. z.B. bei Allergien) zurückzuführen sind
      • stärkere Krankheitszeichen, insbesondere Atemwegs- und/oder Grippesymptome (z.B. Fieber, trockener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust oder auch Gelenk- und Muskelschmerzen).

Personen, die eine bekannte Symptomatik im Rahmen einer chronischen Erkrankung (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie) aufweisen, sind davon ausgenommen.

Treten bei einer Person in der Schule eines der o. g. Krankheitssymptome auf, soll der Schulbesuch für einen Tag unterbrochen werden und wie im Folgenden dargestellt verfahren werden. Der ÖPNV sollte nach Möglichkeit nicht genutzt werden. Bei jüngeren Schüler*innen sind die Eltern in jedem Fall zu benachrichtigen. Bis zum Verlassen der Schule sollte die erkrankte Person sich in einen Raum mit möglichst wenigen Kontakten zu anderen Personen begeben. Wenn der Allgemeinzustand nach 24 Stunden wieder gut ist und keine weiteren Krankheitszeichen hinzugekommen sind, kann die Schule wieder besucht werden. Andernfalls empfiehlt sich das Aufsuchen eines Arztes oder einer Ärztin (vorher in der Praxis anrufen). Diese/r entscheidet über die Erfordernis eines Tests auf COVID -19. Wenn eine COVID-19-Testung vom Arzt oder der Ärztin angeordnet wurde, bleibt die betroffene Person zu Hause bis das Testergebnis vorliegt. Haushaltsmitglieder dürfen, wenn das Gesundheitsamt nichts anderes verfügt hat, die Schule besuchen. Alle weiteren Regelungen werden vom zuständigen Gesundheitsamt bzw. von der Ortspolizeibehörde getroffen.

Feste Gruppen und Mindestabstand

Um einer Ausbreitung von Infektionen vorzubeugen, die Zahl der bei einem Infektionsfall relevanten Kontaktpersonen zu begrenzen und ggf. Infektionsketten nachvollziehen zu können, soll einer stetigen Durchmischung von Gruppen vorgebeugt werden, indem feste Gruppen (Cluster, Kohorte) beibehalten werden.

  • Als feste Gruppe gilt für die gymnasiale Oberstufe der jeweilige Jahrgang.
  • Für alle anderen Schüler*innen gilt, dass grundsätzlich die jeweilige Klasse die feste Gruppe darstellt, soweit die personellen und organisatorischen Gegebenheiten oder schulrechtliche Vorgaben dies zulassen.
  • Aus diesem Grund werden auch die Religionsfächer im Klassenverband unterrichtet. Alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse sind während des Religions- bzw. Ethikunterrichts anwesend. Es wird – soweit möglich – die mehrheitliche konfessionelle Zusammensetzung der Klassen berücksichtigt. In der Klasse wird das Fach unterrichtet,  das die Lehrkraft bisher in ihrer Lerngruppe unterrichtet hat; es wird also entweder Evangelische Religion, Katholische Religion oder  Allgemeine Ethik entsprechend dem jeweils gültigen Lehrplan unterrichtet. Die Fachkonferenzen bzw. Fachlehrkräfte sprechen sich bei der Auswahl der zu behandelnden Themen ab. Schülerinnen oder Schüler, die bzw. deren Erziehungsberechtige eine Teilnahme ablehnen, erhalten Arbeitsmaterialien und Arbeitsaufträge, die nach Möglichkeit von der bisherigen Fachlehrkraft zur Verfügung gestellt werden. Sie werden von der in der Klasse unterrichtenden Lehrkraft lediglich beaufsichtigt. Die Lehrkraft  wird ihren Unterricht inhaltlich sensibel im Hinblick darauf gestalten, dass Kinder und Jugendliche mit sehr unterschiedlicher religiöser bzw. weltanschaulicher Sozialisation im Klassenraum anwesend sind.
  • Ist eine klassenweise Trennung nicht immer möglich und kommen daher in einer Lerngruppe Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Klassen zusammen, kann beispielsweise eine „blockweise“ Sitzordnung und Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Teilgruppen zur Gruppentrennung beitragen. Dies gilt in manchen Klassen für die Profilfächer und die damit verbundene unterschiedliche Stundentafel. Über die konkrete Umsetzung informiert der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin.
  • In den Klassen- und Kursräumen müssen möglichst feste Sitzordnungen eingehalten und für mögliche Nachverfolgungen dokumentiert werden.

Bistro

  • Die Schüler*innen sollen sich vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Mensa die Hände waschen. Alternativ soll eine Händedesinfektion stattfinden.
  • Halten sich Schüler*innen verschiedener fester Gruppen gleichzeitig im Essensraum auf, ist zu gewährleisten, dass es nicht zu einer Durchmischung kommt und die verschiedenen Gruppen stets (auch z. B. beim Betreten und Verlassen des Raumes) durch einen Abstand von mindestens 1,5 m voneinander getrennt bleiben.
  • Beim Umherbewegen im Raum abseits vom Sitzplatz und am Sitzplatz bis zum Beginn der Essenseinnahme ist eine MNB zu tragen.
  • In einer Warteschlange wie zum Beispiel beim Pausenverkauf oder bei der Essensausgabe muss ebenfalls auf Abstände und das Tragen von MNB geachtet werden.

Sanitärbereich

  • Ansammlungen von Personen im Sanitärbereich sind zu vermeiden.
  • In allen Toilettenräumen stehen jederzeit ausreichend Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung.
  • Gebrauchte Papierhandtücher sind in den dafür vorgesehenen Auffangbehältern zu entsorgen.

Reiserückkehrer aus Risikogebieten

  • Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg für einen Zeitraum von 10 Tagen nach ihrer Einreise in Quarantäne zu begeben und unverzüglich die zuständige Behörde (in der Regel die Ortspolizeibehörde) auf das Vorliegen der Verpflichtungen zur Quarantäne hinzuweisen.
  • Ausnahmen gelten u. a. für Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher, französischer oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Die dem Zeugnis zugrunde liegende Testung darf frühestens fünf Tage nach der Einreise vorgenommen worden sein.

 

Bitte beachtet/beachten Sie die im Hygieneplan aufgeführten Regeln und helft/helfen Sie uns,  den regulären Schulbetrieb möglichst störungsfrei weiterzuführen.

Bleibt/Bleiben Sie gesund!!!

 

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid Maschlanka

Hygieneplan GaK 20.11.2020 zum Download

Musterhygieneplan 17.11.2020 zum Download