Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
für die Schüler*innen der Jahrgangsstufe 12 beginnt ab 4. Mai 2020 und für die Schüler*innen der Jahrgangsstufe 11 am 11. Mai 2020 wieder der Unterricht in der Schule. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation erfolgt dieser Wiedereinstieg unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Diese sind mit dem Gesundheitsbereich und den Gesundheitsämtern abgestimmt. Es gilt beispielsweise ein strenges Abstandsgebot von grundsätzlich 2 m, die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (einfach Stoffmasken) außerhalb der Klassenräume auf dem gesamten Schulgelände. Selbstverständlich können diese Masken während des Unterrichts freiwillig getragen werden.
Trotzdem haben Schülerinnen und Schüler, bei denen im Fall einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ein schwerer Krankheitsverlauf zu befürchten ist, die Möglichkeit, sich von der Anwesenheitspflicht in der Schule befreien zu lassen. Wenn Sie das möchten, müssen Sie die Schule darüber informieren und ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen.
Als Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zeigen, gehören insbesondere
- Herzkreislauferkrankung, wie z.B. Bluthochdruck, koronare Herzerkrankung, Herzinfarkt in der Vorgeschichte
- Diabetes mellitus (schlecht eingestellt)
- Chronische Erkrankungen des Atmungssystems, wie z.B. Asthma (schlecht eingestellt), chronische Bronchitis, COPD
- Chronische Erkrankungen der Leber, wie z.B. Hepatitis oder Zirrhose
- Erkrankungen der Niere, die z.B. zu eingeschränkter Funktion oder Dialysepflicht führen
- Krebserkrankungen
Auch das Vorhandensein eines geschwächten oder unterdrückten Immunsystems kann das Risiko erhöhen. Dazu gehören insbesondere
- Primäre Immundefizienz
- durch bestimmte Erkrankungen, wie z.B. Multiple Sklerose, rheumatische Erkrankungen
- durch Einnahme von Medikamenten, die zu einer eingeschränkten Funktion des Immunsystems führen, z.B. Cortison
Auch wenn in ihrem Haushalt jemand ein entsprechendes Risiko für einen schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung hat, können Schüler*innen vom Präsenzunterricht in der Schule befreit werden. Auch in diesem Fall muss die Notwendigkeit mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
OStD´in Sigrid Maschlanka, Schulleiterin