Zum Schutz vor Covid 19 gelten ab Montag, 09.11.2020, folgende neue Regelungen:

  • Für Schüler*innen ab der Jahrgangsstufe 5 der allgemein bildenden Schulen gilt eine grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer MNB während des Unterrichts in den Klassen- und Kursräumen sowie während des Betreuungsbetriebes.
  • Die Pflicht zum Tragen einer MNB gilt, soweit dem im Einzelfall keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Die medizinischen Gründe sind in geeigneter Weise, zum Beispiel durch ein ärztliches Attest, glaubhaft zu machen. In dem Fall sind andere geeignete Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Vergrößerung des Abstandes – möglichst im Einvernehmen mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten – zu ergreifen.
  • Eine Verpflichtung zum Tragen der MNB auf dem freien Schulgelände bzw. dem Schulhof besteht auch für die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 weiterhin nicht und kann auch nicht durch die Schule verordnet werden. Wo immer möglich soll der Abstand eingehalten werden.
  • Während Klassen- oder Kursarbeiten besteht ebenfalls keine Verpflichtung zum Tragen der MNB. In den sonstigen Unterrichts- und Betreuungssituation entscheiden die Lehr- und Betreuungskräfte, inwiefern unter Berücksichtigung pädagogisch-didaktischer Gründe und der Verstärkung anderer Schutzmaßnahmen eine situationsbezogene kurzeitige Ausnahme von der Tragepflicht der MNB gewährt werden kann.
  • Da das Tragen einer MNB über einen längeren Zeitraum hinweg zu körperlichen Belastungen, zum Beispiel Kopfschmerzen, führen kann, soll den Schüler*innen die Möglichkeit zu angemessenen Erholungspausen im Freien sowie bei Bedarf während der Unterrichtsstunde, insbesondere während des Lüftens in der Unterrichtszeit, gegeben werden.
  • Den Schüler*innen soll während dieser „MNB-Pausen“ im Unterricht das Trinken mitgebrachter Getränke am Platz erlaubt werden.
  • Außerdem ist es wichtig, dass die Schüler*innen mehrere Ersatz-MNB mitbringen, damit bei Durchfeuchtung ein Wechseln der MNB möglich ist. Schüler*innen, die ihre MNB nicht tragen, sollen auf die Verpflichtung hingewiesen werden.

 

Hygieneplan Gymnasium am Krebsberg (Stand 22.10.2020)

Leider nimmt die Pandemie wieder Fahrt auf und die steigenden Infektionszahlen und die Einordnung des Saarlandes als Risikogebiet machen erneut Anpassungen der Hygienemaßnahmen notwendig.

Die höchste Priorität muss jetzt sein, einen größtmöglichen Schutz aller Mitglieder der Schulgemeinschaft zu gewährleisten und zugleich Einschränkungen des Präsenzunterrichts nach Möglichkeit zu vermeiden.

Daher ist es unumgänglich die Vorgaben des neuen, an die verschärfte Situation angepassten Musterhygieneplans in der Schule umzusetzen, auch wenn dafür weitere Einschränkungen in Kauf genommen werden müssen.

Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich gemäß der Saarländischen Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus unter Umständen in eine zweiwöchige Quarantäne begeben. Ein Schulbesuch ist in dieser Zeit nicht möglich. Eine Liste der vom RKI ausgewiesenen Risikogebiete ist auf deren Homepage veröffentlicht. Ausnahmen gelten für Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher, französischer oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind.

Geänderte Vorgehensweise beim Vorliegen geringer Krankheitsanzeichen („Schnupfenpapier“)

Nach bisheriger Regelung konnten Personen, die einen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens bzw. ohne deutlichen Krankheitswert haben (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten), die Schule besuchen. Aufgrund der geänderten Infektionslage ist vom Besuch der Schule durch diese Personengruppe ab 26.10.2020 abzusehen. Eine mindestens 24-stündige Besserungsphase zuhause soll abgewartet oder ein Arzt zu Rate gezogen werden. Personen, die eine bekannte Symptomatik im Rahmen einer chronischen Erkrankung (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie) aufweisen, sind davon weiterhin ausgenommen.

Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) durch Schüler*innen

Ab 26.10.2020 gilt für zunächst zwei Wochen eine grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während des Unterrichts in den Klassen- und Kursräumen für Schüler*innen ab der Jahrgangsstufe 10. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für Schüler*innen nur, soweit dem keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Dies ist in geeigneter Weise, zum Beispiel durch ein ärztliches Attest, zu belegen.

Da das Tragen einer MNB über einen längeren Zeitraum hinweg zu körperlichen Belastungen, zum Beispiel Kopfschmerzen, führen kann, soll den Schüler*innen bei Bedarf die Möglichkeit zu kurzen Erholungspausen im Freien, notfalls auch während der Unterrichtsstunde gegeben werden. Außerdem ist es wichtig, dass die Schüler*innen Ersatz-MNB mitbringen, damit bei Durchfeuchtung ein Wechseln der MNB möglich ist. Mit Schüler*innen, die ihre MNB nicht tragen, sollen auf die Verpflichtung hingewiesen werden.

Während der Pausen auf dem freien Schulgelände besteht wie bisher keine Verpflichtung zum Tragen einer MNB. Daher ist die Einhaltung der Pausenzonen für die einzelnen Jahrgangsstufen dringend zu beachten Bei Verstößen werden entsprechende Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.

Sondervorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) durch Schüler*innen im Sport- und Musikunterricht

Zur Sicherstellung des fachspezifischen Kompetenzerwerbs im Regelbetrieb an Schulen, insbesondere auch im Hinblick auf Abschlussprüfungen, gelten für die Schüler*innen ab der 10. Jahrgangsstufe die folgenden Regelungen: Vom Tragen einer MNB darf von einem Schüler/einer Schülerin bei der sportlichen Aktivität selbst abgesehen werden. In der Zeit während des Unterrichts, in der die Schüler*innen nicht selbst eine sportliche Aktivität durchführen, müssen sie eine MNB tragen. Dies gilt auch für Schüler*innen, die nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen. Auch dann kann vom Tragen einer MNB abgesehen werden, wenn sich die Schüler*innen an festen Plätzen mit einem Abstand zueinander von mindestens 1,5 m (z.B. Sitzkreise in der Halle bei theoretischen Abschnitten des Unterrichts) befinden. Die Verpflichtung zum Tragen einer MNB bezieht sich ebenfalls auf die Umkleideräume. Beim Singen ist eine MNB zu tragen. Die bisherigen Regelungen gelten weiterhin.

Hinweise zum Lüften in Schulen

Im Unterrichtsraum soll in jeder Unterrichtsstunde nach jeweils ca. 20 bis 25 Minuten ein Luftwechsel durch Stoßlüftung erfolgen. Dabei reicht das vollständige Öffnen – nicht Kippen – von ein bis zwei großen Fenstern für zwei bis drei Minuten aus. Wenn die Schüler*innen in den Pausen den Raum verlassen haben, soll durch eine Querlüftung über gegenüberliegende Fenster/Türen in nur wenigen Minuten eine ausreichende Frischluftzufuhr erreicht werden. Dabei sollen in den Klassen-, Kurs- bzw. Fachräumen die Türen und möglichst alle Fenster geöffnet werden. Dauerhaftes Offenstehen der Fenster oder Durchzug sollte vermieden werden. Nicht zu empfehlen ist eine Lüftung nur über die Türen, da so nicht ausreichend Frischluft zugeführt werden kann

Hygienemaßnahmen

Es sind weiterhin folgende Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu beachten:

  • Verzicht auf persönliche Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln.

  • Händehygiene: Regelmäßig und sorgfältig mindestens 20 Sekunden lang die Hände mit Flüssigseife waschen, insbesondere vor dem Essen, nach dem Besuch der Toilette und nach dem Aufenthalt in der Pause wenn ggf. öffentlich zugängliche Gegenstände angefasst wurden. Vor Unterrichtsbeginn stehen Desinfektionsspender an den Eingängen zur Verfügung. Diese wurden über eine Spende des Schulvereins finanziert.

  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute von Mund, Augen und Nase, berühren.

  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen.

  • Husten- und Niesetikette beachten: Husten und Niesen in die Armbeuge und größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.

Wegeführung und Nutzung des Pausenhofs

Es gelten weiterhin die Regelungen zur Wegeführung. Eine Vermischung der Jahrgangsstufen ist zu vermeiden. Die Nutzung des für die jeweiligen Klassenstufen vorgesehenen Bereiche des Pausenhofs ist bindend.

Testmöglichkeiten

Auf die kostenfreien Testmöglichkeiten für Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten im saarländischen Testzentrum wird hingewiesen. Informationen unter: https://www.saarland.de/msgff/DE/portale/gesundheitundpraevention/leistungenabisz/testzentrum /testzentrum_node.html. Darüber hinaus können sich auch alle Personen, die sich ständig in einem Risikogebiet, zu denen zurzeit auch das gesamte Saarland gehört, aufhalten, im saarländischen Testzentrum kostenlos testen lassen, sofern sie keine Symptome aufweisen. Eine Terminbuchung über das o. g. Internetportal des Testzentrums ist angeraten.

Mit freundlichen Grüßen
Gez.: Sigrid Maschlanka, Schulleiterin

 

Eine übersetzte Version des „Schnupfenpapiers“ in Englisch, Französisch, Arabisch, Bulgarisch, Rumänisch, Italienisch, Türkisch und Russisch kann unter https://corona.saarland.de/DE/schulenundkitas/rundschreiben/rundschreiben_node.html eingesehen werden.

 

Musterhygieneplan 09.10.2020

Übersicht Änderungen Musterhygieneplan 09.10.2020